In welchem § der DSGVO ist geregelt, dass Arbeitnehmer nicht auskunftspflichtig bezüglich ihrer Erkrankung sind?

Antwort

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es keinen spezifischen Paragraphen, der direkt besagt, dass Arbeitnehmer nicht auskunftspflichtig bezüglich ihrer Erkrankung sind. Allerdings regelt Artikel 9 der DSGVO den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten, zu denen Gesundheitsdaten gehören. Diese Daten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verarbeitet werden, was bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihre Erkrankung offen zu legen, es sei denn, es gibt eine rechtliche Grundlage dafür. Für spezifische Regelungen zur Auskunftspflicht von Arbeitnehmern in Bezug auf Erkrankungen kann auch das nationale Arbeitsrecht relevant sein.

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