Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]
Ja, das kann als Drohung interpretiert werden, insbesondere wenn der Begriff "Konsequenzen" vage bleibt und nicht spezifiziert wird. Es ist wichtig, klar und respektvoll zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du eine Verhaltensänderung wünschst, ist es besser, konkrete und konstruktive Kritik zu äußern und mögliche Schritte oder Maßnahmen klar zu benennen.
Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]