Beim Kirchenaustritt in Deutschland gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Kinder: **1. Kirchenaustritt der Eltern:** Wenn Eltern aus der Kirche austreten, betrifft das zunächst nur sie selbst. Der Austritt eines Elternteils oder beider Eltern hat keine automatische Auswirkung auf die Religionszugehörigkeit der Kinder. **2. Kinder und Religionszugehörigkeit:** Kinder bleiben weiterhin Mitglied der Kirche, in die sie durch Taufe aufgenommen wurden, auch wenn die Eltern austreten. Ein Kirchenaustritt für minderjährige Kinder kann nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden. In der Regel müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. **3. Kirchenaustritt für Kinder:** - Kinder unter 14 Jahren: Die Sorgeberechtigten können den Austritt für das Kind erklären. - Kinder ab 14 Jahren: Sie können selbst entscheiden und ihren Austritt erklären, benötigen aber meist die Zustimmung der Sorgeberechtigten. **4. Auswirkungen auf kirchliche Handlungen:** Kinder, die weiterhin Kirchenmitglieder sind, können wie gewohnt an kirchlichen Angeboten teilnehmen (z.B. Religionsunterricht, Kommunion, Konfirmation). Nach einem Austritt ist dies in der Regel nicht mehr möglich. **5. Steuerliche Auswirkungen:** Der Kirchenaustritt der Eltern hat keine Auswirkungen auf die Kirchensteuerpflicht der Kinder, da diese in der Regel erst mit eigenem Einkommen relevant wird. **6. Praktische Umsetzung:** Der Kirchenaustritt muss beim Standesamt, Amtsgericht oder einer entsprechenden Behörde erklärt werden. Für Kinder ist ein Nachweis über das Sorgerecht erforderlich. **Weitere Informationen:** - [Kirchenaustritt in Deutschland – Informationen der Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/kirchenaustritt-1726922) - [Kirchenaustritt.de – Informationen zum Austritt und zu Kindern](https://www.kirchenaustritt.de/faq/) **Fazit:** Der Kirchenaustritt der Eltern wirkt sich nicht automatisch auf die Kinder aus. Für einen Austritt von Kindern ist eine gesonderte Erklärung nötig, abhängig vom Alter und Sorgerecht.