Zustellung einer dritten Mahnung durch Einschreiben: Hemmung oder Neubeginn?

Antwort

Die Zustellung einer dritten Mahnung durch Einschreiben führt in der Regel nicht zu einer Hemmung oder einem Neubeginn der Verjährung. Eine Mahnung allein hat keine verjährungshemmende Wirkung. Die Verjährung kann jedoch durch andere Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen werden, wie z.B. durch Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheids oder Verhandlungen über den Anspruch. Für detaillierte Informationen und spezifische Rechtsberatung sollte ein Anwalt konsultiert werden.

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