Drei Beispiele für Rechtsakte des Unionsrechts sind: 1. **Verordnungen**: Diese sind unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar und benötigen keine nationale Umsetzung. Ein Beispiel ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 2. **Richtlinien**: Diese legen Ziele fest, die von den Mitgliedstaaten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erreicht werden müssen, lassen jedoch Spielraum für die nationale Umsetzung. Ein Beispiel ist die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. 3. **Entscheidungen**: Diese sind verbindlich für die Adressaten, können jedoch nur bestimmte Mitgliedstaaten oder Unternehmen betreffen. Ein Beispiel ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen.