Welche Straftat ist es nach dem StGB, eine Doppelehe einzugehen?

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Eine Doppelehe, also das Eingehen einer Ehe mit mehr als einer Person gleichzeitig, ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Gemäß § 1306 StGB ist die Bigamie, also die Ehe mit einer zweiten Person, während eine erste Ehe noch besteht, strafbar. Die Strafe kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Konsequenzen auch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängen können.

Kategorie: Recht Tags: Doppelehe StGB Straftat

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