Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Fragen der Arbeitszeit, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen geht. Wenn die Dokumentation der Arbeitsleistung Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen oder die Kontrolle der Mitarbeiter hat, könnte dies in den Bereich der Mitbestimmung fallen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Umstände und Regelungen im jeweiligen Betrieb zu berücksichtigen.