In Deutschland ist der Personalrat in vielen Angelegenheiten, die die Beschäftigten betreffen, mitbestimmungsberechtigt. Wenn der Dienstherr eine Vorschrift zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen erlassen hat, ohne den Personalrat zu beteiligen, könnte dies gegen die Mitbestimmungspflichten verstoßen. Es wäre ratsam, die genauen Regelungen im jeweiligen Personalvertretungsgesetz des Bundeslandes zu prüfen, da diese die Mitbestimmungsrechte des Personalrats konkretisieren. Der Personalrat könnte in diesem Fall rechtliche Schritte einleiten oder eine Beschwerde einreichen, um die Einhaltung der Mitbestimmung sicherzustellen.