Muss der VN den vollen Beweis erbringen, wenn nach diesem System der Diebstahl nicht feststellbar ist?

Antwort

Ja, in der Regel obliegt dem Versicherungsnehmer (VN) der volle Beweis für den behaupteten Diebstahl. Das bedeutet, dass der VN nachweisen muss, dass der Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat, um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können. Dies kann durch verschiedene Beweismittel wie Zeugenaussagen, Polizeiberichte oder andere Dokumentationen geschehen.

Kategorie: Recht Tags: Diebstahl Beweis System
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