Eine mündliche Einwilligung lässt sich grundsätzlich schwerer beweisen als eine schriftliche, da kein physisches Dokument vorliegt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine mündlic...
Ja, in der Regel obliegt dem Versicherungsnehmer (VN) der volle Beweis für den behaupteten Diebstahl. Das bedeutet, dass der VN nachweisen muss, dass der Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat, um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können. Dies kann durch verschiedene Beweismittel wie Zeugenaussagen, Polizeiberichte oder andere Dokumentationen geschehen.
Eine mündliche Einwilligung lässt sich grundsätzlich schwerer beweisen als eine schriftliche, da kein physisches Dokument vorliegt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine mündlic...
Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland re...