„Geistiger Diebstahl“ ist kein Diebstahl von geistigen Menschen, sondern von geistigen Leistungen wie Ideen, Texten, Musik oder Erfindungen. „Geistig“ bezieht sich hier auf den...
Muss der VN den vollen Beweis erbringen, wenn nach diesem System der Diebstahl nicht feststellbar ist?
Antwort vomJa, in der Regel obliegt dem Versicherungsnehmer (VN) der volle Beweis für den behaupteten Diebstahl. Das bedeutet, dass der VN nachweisen muss, dass der Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat, um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können. Dies kann durch verschiedene Beweismittel wie Zeugenaussagen, Polizeiberichte oder andere Dokumentationen geschehen.
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