In der Regel ist eine Grenzgängerbewilligung für Personen gedacht, die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Wenn ein Deutscher in der Schweiz angestellt ist, aber die Tätigkeit tatsächlich in einem anderen EU-Land ausübt, könnte es schwierig sein, eine Grenzgängerbewilligung zu erhalten, da die Bewilligung normalerweise an die Arbeitsstätte in der Schweiz gebunden ist. Es wäre ratsam, sich direkt bei den zuständigen Behörden in der Schweiz oder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten zu klären.