Ja, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Deutschland enthält Bestimmungen zu Sanktionen. Sanktionen im Rahmen des AEntG beziehen sich auf Maßnahmen, die gegen Arbeitgeber verhängt werden können, wenn sie gegen die Vorschriften des Gesetzes verstoßen. Diese Sanktionen können Bußgelder, Zwangsgelder oder andere administrative Maßnahmen umfassen. Das AEntG dient dazu, die Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmern zu schützen und sicherzustellen, dass sie die gleichen Rechte und Bedingungen wie inländische Arbeitnehmer haben. Verstöße gegen das AEntG können beispielsweise unzureichende Lohnzahlungen, Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen oder das Nichtgewähren von Urlaub umfassen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen zu Sanktionen im AEntG kann der Gesetzestext selbst konsultiert werden: [Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)](https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/).