Definition Leibeigene

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Leibeigene sind Personen, die in einem Zustand der Unfreiheit leben und an einen Grundherrn gebunden sind. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich von diesem abhängig und können nicht ohne dessen Zustimmung ihren Wohnsitz wechseln oder heiraten. Leibeigenschaft war vor allem im Mittelalter in Europa verbreitet und stellte eine Form der sozialen und wirtschaftlichen Unterdrückung dar. Leibeigene hatten oft Pflichten gegenüber ihrem Herrn, wie Arbeitsleistungen oder Abgaben, und besaßen nur eingeschränkte Rechte.

Kategorie: Recht Tags: Leibeigene Definition Recht

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