Wie sind kleine Kapitalgesellschaften definiert?

Antwort

Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet: 1. **Bilanzsumme:** 6.000.000 Euro 2. **Umsatzerlöse:** 12.000.000 Euro 3. **Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:** 50 Kapitalgesellschaften im Sinne dieser Regelung sind insbesondere die GmbH, die AG und die KGaA. Weitere Informationen findest du direkt im [§ 267 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html).

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