Kindeswohl bezeichnet das Wohl und die bestmögliche Entwicklung von und Jugendlichen. Es umfasst physische, psychische, soziale und emotionale Aspekte und wird häufig als Leitprinzip in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Familienrecht herangezogen. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt von Entscheidungen, die das Leben und die Erziehung von Kindern betreffen, und soll sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse und Rechte gewahrt werden.