Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Arglist im Versicherungsrecht als das bewusste und absichtliche Handeln eines Versicherungsnehmers, das darauf abzielt, den Versicherer über wesentliche Umstände zu täuschen oder ihm falsche Informationen zu geben. Arglist setzt also eine bewusste Täuschung voraus, die darauf abzielt, den Versicherer in seiner Entscheidung zu beeinflussen. Dies kann beispielsweise durch das Verschweigen von Informationen oder durch falsche Angaben geschehen. Die Arglist ist ein wichtiger Aspekt, bei der Prüfung von Anfechtungen von Versicherungsverträgen eine Rolle spielt, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob der Versicherer von seinem Recht Gebrauch machen kann, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Um einen Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Feststellung der Täuschung:** Es muss eine arglistige Täuschung vorlieg... [mehr]