Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Arglist im Versicherungsrecht als das bewusste und absichtliche Handeln eines Versicherungsnehmers, das darauf abzielt, den Versicherer über wesentliche Umst... [mehr]
Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Arglist im Versicherungsrecht als das bewusste und absichtliche Handeln eines Versicherungsnehmers, das darauf abzielt, den Versicherer über wesentliche Umst... [mehr]
Im versicherungsrechtlichen Sinne wird der Begriff "Krankheit" oft durch Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) definiert, um eine einheitliche und rechtlich verbindliche Auslegung sicherzus... [mehr]