Darf die Polizei bei einer Vernehmung sagen, dass jemand anders mit Klarnamen verdächtigt ist?

Antwort

In Deutschland ist die Polizei bei Vernehmungen verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu wahren. Das bedeutet, dass sie in der Regel keine Informationen über andere Personen, insbesondere deren Klarnamen, ohne deren Einwilligung oder ohne rechtliche Grundlage preisgeben darf. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Information für die Aufklärung eines Verbrechens relevant ist oder wenn der Verdächtige selbst in einem Zusammenhang steht, der die Nennung des Namens rechtfertigt. In jedem Fall sollte die Polizei darauf achten, die Vertraulichkeit und die Rechte aller Beteiligten zu respektieren.

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