Darf die Polizei Handschellen im Gewahrsam anlegen?

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Ja, die Polizei darf Handschellen anlegen, wenn dies zur Sicherstellung der eigenen Sicherheit, der Sicherheit anderer oder zur Verhinderung von Flucht notwendig ist. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Festnahmen oder wenn eine Person in Gewahrsam genommen wird. Die Anwendung von Handschellen muss jedoch verhältnismäßig sein und darf nicht willkürlich erfolgen.

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