Darf die Polizei Spreizen verlangen?

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Ja, die Polizei darf unter bestimmten Umständen das Spreizen der Beine verlangen, insbesondere bei einer Durchsuchung zur Sicherstellung, dass keine gefährlichen Gegenstände oder Waffen versteckt sind. Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer Personenkontrolle Festnahme, um die Sicherheit der Beamten und anderer Personen zu gewährleisten. Die Maßnahme muss verhältnismäßig und rechtlich begründet sein.

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