Darf die Polizei Körperöffnungen untersuchen?

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Die Durchsuchung von Körperöffnungen durch die Polizei ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und unterliegt strengen rechtlichen Regelungen. Solche Maßnahmen dürfen in der Regel nur von einem Arzt durchgeführt werden und bedürfen einer richterlichen Anordnung, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in § 81a StPO. Weitere Informationen dazu können auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nachgelesen werden: [BMJV - Strafprozessordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html).

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