„Von Amts wegen“ heißt: Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss bei einem möglichen Straftatverdacht selbst tätig werden – auch ohne Strafantrag des Opfers. Für...
Darf die Polizei durchsuchen?
Antwort vomJa, die Polizei darf unter bestimmten Umständen eine Durchsuchung durchführen. In Deutschland regeln das die Strafprozessordnung (StPO) und das Grundgesetz (GG). Eine Durchsuchung ist in der Regel nur zulässig, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Polizei auch ohne Beschluss handeln darf, zum Beispiel bei Gefahr im Verzug. Weitere Informationen dazu findest du im § 102 StPO (Durchsuchung bei Beschuldigten) und § 105 StPO (Durchsuchungsanordnung).
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