Darf die Personalabteilung mein Arbeitszeugnis ohne Rückfrage per Post schicken?

Antwort vom

In Deutschland ist die Personalabteilung verpflichtet, das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Es ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass dies persönlich oder auf eine bestimmte Weise geschehen muss. Wenn die Personalabteilung dein Arbeitszeugnis per Post sendet, ist das grundsätzlich zulässig, solange die Adresse korrekt ist und das Zeugnis dir tatsächlich zusteht. Es ist jedoch ratsam, dass du über die Erstellung und den Versand informiert wirst, um Missverständnisse zu vermeiden.

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