Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung am Körper bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, zum Beispiel zur Gefahrenabwehr ode... [mehr]
Ja, die Polizei darf unter bestimmten Umständen das sogenannte "Spreizen" anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme bei der eine Person dazu gebracht wird, ihre Arme und Beine zu spreizen, um eine Durchsuchung oder Festnahme zu erleichtern. Diese Maßnahme ist in der Regel durch gesetzliche Vorschriften und Richtlinien geregelt und darf nur unter bestimmten Bedingungen angewendet werden, um die Sicherheit der Beamten und der betroffenen Person zu gewährleisten. Die genauen Regelungen können je nach Land und Bundesland variieren.
Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung am Körper bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, zum Beispiel zur Gefahrenabwehr ode... [mehr]
Das Ausziehen vor einer Polizistin (oder einem Polizisten) kann in bestimmten Situationen verlangt werden, zum Beispiel bei einer Durchsuchung. Dies geschieht in der Regel aus folgenden Gründen:... [mehr]
Die Polizei muss in der Regel dann in eine Schule kommen, wenn es sich um Straftaten handelt, bei denen eine unmittelbare Gefahr besteht, Beweise gesichert werden müssen oder die Schwere der Tat... [mehr]
Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach... [mehr]
Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die K... [mehr]
Eine intime Durchsuchung des Körpers durch die Polizei ein besonders eingriffsintensiver Vorgang und unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Hier der grundsätzliche Ablauf u... [mehr]