Darf die Polizei spreizen?

Antwort

Ja, die Polizei darf unter bestimmten Umständen das sogenannte "Spreizen" anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme bei der eine Person dazu gebracht wird, ihre Arme und Beine zu spreizen, um eine Durchsuchung oder Festnahme zu erleichtern. Diese Maßnahme ist in der Regel durch gesetzliche Vorschriften und Richtlinien geregelt und darf nur unter bestimmten Bedingungen angewendet werden, um die Sicherheit der Beamten und der betroffenen Person zu gewährleisten. Die genauen Regelungen können je nach Land und Bundesland variieren.

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