Ein Rentner hat in Deutschland nicht „Sonderrechte“, sondern vor allem konkrete Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung, soziale Absicherung und Schutz vor Benachteiligung im Alter....
Darf der AG Anordnungen treffen?
Antwort vomJa, der Arbeitgeber (AG) darf Anordnungen treffen, solange im Rahmen des Arbeitsrechts und des Arbeitsvertrags liegen. Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das ihm erlaubt, die Arbeitsbedingungen und die Ausführung der Arbeit zu bestimmen. Allerdings müssen die Anordnungen angemessen, rechtmäßig und im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen stehen. Arbeitnehmer haben das Recht, gegen unzulässige oder willkürliche Anordnungen vorzugehen.
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