Was regelt das Bundesjagdgesetz in Paragraf 22?

Antwort

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) regelt in Deutschland die Ausübung der Jagd. § 22 des Bundesjagdgesetzes befasst sich mit dem Schutz des Wildes. Hier ist der Wortlaut von § 22 BJagdG: **§ 22 Schutz des Wildes** (1) Die Jagd ist so auszuüben, dass das Wild nicht unnötig beunruhigt oder beunruhigt wird. Insbesondere ist es verboten, 1. Wild in den Setz- und Brutzeiten zu beunruhigen oder zu stören, 2. Wild in den Wintermonaten in den Einständen zu beunruhigen oder zu stören, 3. Wild in den Aufzuchtzeiten zu beunruhigen oder zu stören. (2) Die Länder können durch Rechtsverordnung die Setz- und Brutzeiten sowie die Aufzuchtzeiten für die einzelnen Wildarten festlegen. (3) Die Länder können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten die Jagd auf bestimmte Wildarten oder die Ausübung bestimmter Jagdarten verboten oder beschränkt wird, wenn dies zur Vermeidung von Beunruhigungen des Wildes erforderlich ist. Für detaillierte Informationen und den vollständigen Gesetzestext empfiehlt es sich, das Bundesjagdgesetz direkt zu konsultieren oder die offizielle Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu besuchen: [BMEL - Jagdrecht](https://www.bmel.de/DE/themen/wald/jagd/jagdrecht.html).

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