Brauchen leitende Angestellte im Sinne des BetrVG eine Vollmacht?

Antwort

Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) müssen leit Angestellte in der Regel keine spezielle Vollmacht haben, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Sie sind von der Regelung des BetrVG in Bezug auf die Mitbestimmung und die Rechte der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) ausgenommen. Leitende Angestellte handeln im Rahmen ihrer Befugnisse, die ihnen durch das Unternehmen oder die Geschäftsführung übertragen wurden. Es ist jedoch wichtig, dass sie die internen Richtlinien und Vorgaben des Unternehmens beachten.

Kategorie: Recht Tags: Leitende Vollmacht BetrVG
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