Bisheriger oder bisherigen?: Ohne den Schuldner als bisherigen Rechtsträger?
Antwort vomIn diesem Kontext ist "bisherigen" korrekt. Der Satz würde also lauten: "d.h. ohne den Schuldner als bisherigen Rechtsträger"
In diesem Kontext ist "bisherigen" korrekt. Der Satz würde also lauten: "d.h. ohne den Schuldner als bisherigen Rechtsträger"