Was bedeutet 'bis zu' bei einem Kostenfestsetzungsverfahren?

Antwort

Im Kontext eines Kostenfestsetzungsverfahrens bedeutet der Ausdruck "bis zu", dass ein bestimmter Betrag oder eine bestimmte Grenze nicht überschritten werden darf. Es handelt sich dabei um eine Obergrenze die die maximal erstattungsfähigen Kosten angibt. Das bedeutet, dass die tatsächlich festgesetzten Kosten diesen Betrag erreichen können, aber nicht darüber hinausgehen dürfen.

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