Muss bei einer öffentlichen Ausschreibung immer das billigste Angebot genommen werden?

Antwort

Nein, bei einer öffentlichen Ausschreibung muss nicht immer das billigste Angebot genommen werden. In der Regel wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, das ein optimales Verhältnis von Preis und Leistung bietet. Dabei werden neben dem Preis auch andere Kriterien wie Qualität, technische Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Service berücksichtigt. Die genauen Kriterien und deren Gewichtung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

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