Muss bei einer öffentlichen Ausschreibung immer das billigste Angebot genommen werden?

Antwort

Nein, bei einer öffentlichen Ausschreibung muss nicht immer das billigste Angebot genommen werden. In der Regel wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, das ein optimales Verhältnis von Preis und Leistung bietet. Dabei werden neben dem Preis auch andere Kriterien wie Qualität, technische Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Service berücksichtigt. Die genauen Kriterien und deren Gewichtung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was regelt das Gesetz VOL?

Die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) war ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen (außer Bauleistungen... [mehr]

Ist es rechtens, wenn das Angebot deutlich höhere Stunden und Kosten enthält als der Kostenvoranschlag?

Die Angaben zeigen, dass im Angebot deutlich mehr Stunden und damit höhere Kosten angesetzt wurden als im Kostenvoranschlag. Ob das rechtens ist, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Rechtl... [mehr]