Wer ist bei einem verdeckten Transportschaden in der Beweispflicht?

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Bei einem verdeckten Transportschaden liegt die Beweispflicht in der Regel beim Empfänger der Ware. Der Empfänger muss nachweisen, dass der Schaden während des Transports entstanden ist und nicht nach der Übergabe. Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich nach der Entdeckung zu melden und entsprechende Beweise, wie Fotos und Dokumentationen, zu sammeln. Die genauen Regelungen können je nach Land und Art des Transports (z.B. nationaler oder internationaler Versand) variieren.

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