Wer muss bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs beweisen, dass es sich um normale Gebrauchsspuren handelt?

Antwort

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs liegt die Beweislast grundsätzlich beim Leasinggeber (also meist der Leasinggesellschaft), wenn es um die Geltendmachung von Schäden geht, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Das bedeutet: Der Leasinggeber muss nachweisen, dass bestimmte Schäden am Fahrzeug nicht mehr als normale Gebrauchsspuren zu werten sind, sondern als übermäßige Abnutzung oder Beschädigung, für die der Leasingnehmer haftet. Der Leasingnehmer muss hingegen nicht beweisen, dass es sich um normale Gebrauchsspuren handelt. Er muss lediglich das Fahrzeug im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben, wobei übliche Abnutzungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch (normale Gebrauchsspuren) akzeptiert werden. Im Streitfall (z. B. vor Gericht) muss also der Leasinggeber darlegen und beweisen, dass die festgestellten Mängel oder Schäden über das normale Maß hinausgehen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/auto-kaufen-verkaufen/leasing/auto-leasing-rueckgabe/) oder [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/mobilitaet/auto/leasingfahrzeug-zurueckgeben-das-muessen-sie-beachten-13213).

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