Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs liegt die Beweislast grundsätzlich beim Leasinggeber (also meist der Leasinggesellschaft), wenn es um die Geltendmachung von Schäden geht, die &u... [mehr]
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs liegt die Beweislast grundsätzlich beim Leasinggeber (also meist der Leasinggesellschaft), wenn es um die Geltendmachung von Schäden geht, die &u... [mehr]