Nein, eine Betriebsvereinbarung wird in der Regel zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung abgeschlossen. Der Aufsichtsrat ist nicht direkt in die Verhandlungen den Abschluss von Betriebsvereinbarungen involviert. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, während die Unternehmensleitung die Interessen des Unternehmens vertritt. Der Aufsichtsrat hingegen überwacht die Geschäftsführung und hat eine Kontrollfunktion.