Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Bei einer Verdachtskündigung wegen Arbeitszeitbetrugs können Betriebsräte verschiedene Argumente vorbringen, um die Kündigung zu verhindern oder zu hinterfragen. Hier sind einige mögliche Argumente: 1. **Unzureichende Beweise**: Es muss nachgewiesen werden, dass der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug begründet ist. Wenn die Beweise nicht eindeutig sind, kann dies gegen die Kündigung sprechen. 2. **Verhältnismäßigkeit**: Eine Kündigung muss immer das letzte Mittel sein. Zuvor sollten mildere Maßnahmen, wie Abmahnungen oder Gespräche, in Betracht gezogen werden. 3. **Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung**: Wenn die Beweise, die zur Verdachtskündigung führen, auf rechtswidrige Weise erlangt wurden (z.B. durch heimliche Überwachung), können sie nicht verwendet werden. 4. **Fehlende Vorwarnung**: Der betroffene Mitarbeiter sollte über die Vorwürfe informiert werden und die Möglichkeit haben, sich dazu zu äußern, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. 5. **Betriebliche Gründe**: Der Betriebsrat kann darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht hat und die Kündigung nicht im Interesse des Unternehmens ist. 6. **Mangelnde Schulung oder Information**: Wenn der Mitarbeiter nicht ausreichend über die Regeln zur Arbeitszeiterfassung informiert wurde, könnte dies gegen die Kündigung sprechen. 7. **Persönliche Umstände**: Der Betriebsrat kann auch auf persönliche oder familiäre Umstände des Mitarbeiters hinweisen, die in die Entscheidung einfließen sollten. Diese Argumente können helfen, die Situation aus der Perspektive des Betriebsrats zu beleuchten und eine Kündigung zu hinterfragen.
Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]