Ist ein Betriebsrat zu bilden, wenn 3 Vollzeitmitarbeiter, ein Teilzeitmitarbeiter (7 h/Woche) und ein Auszubildender arbeiten?

Antwort

Ein Betriebsrat kann in einem Betrieb gebildet werden, wenn der Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG). Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. In deinem Fall sind es insgesamt fünf Mitarbeiter (drei Vollzeitmitarbeiter, ein Teilzeitmitarbeiter und ein Auszubildender). Wenn alle diese Mitarbeiter wahlberechtigt und mindestens drei von ihnen wählbar sind, kann ein Betriebsrat gebildet werden. Der Teilzeitmitarbeiter und der Auszubildende zählen ebenfalls zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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