Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat hat bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren verschiedene Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Diese umfassen: 1. **Informationsrecht**: Der Betriebsrat muss rechtzeitig über geplante Änderungen informiert werden, um die Auswirkungen auf die Beschäftigten zu verstehen. 2. **Beratungsrecht**: Der Betriebsrat hat das Recht, in die Planung neuer Arbeitsverfahren einbezogen zu werden und seine Meinung zu äußern. 3. **Mitbestimmungsrecht**: Bei bestimmten Änderungen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dazu gehören beispielsweise Fragen der Arbeitszeit, der Arbeitsorganisation und der Einführung neuer Technologien. 4. **Schutz der Beschäftigten**: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass die neuen Arbeitsverfahren die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährden. 5. **Verhandlungen**: Der Betriebsrat kann auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, um Regelungen zu den neuen Arbeitsverfahren zu treffen, die die Interessen der Beschäftigten wahren. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass die Einführung neuer Arbeitsverfahren im Einklang mit den Interessen der Arbeitnehmer erfolgt.
Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer in Betrieben. Es ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und umfasst die Rechte und Pflichten von Betr... [mehr]
Die Mitbestimmung des Personalrates zur Einführung eines Employee Self Service ist im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) insbesondere in § 75 geregelt. Dort sind die Mitbestimmungsr... [mehr]