Hat der Betriebsrat ein Einsichtsrecht für Bewerbungstests?

Antwort

Ja, der Betriebsrat hat grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen und -tests, wenn dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dies ist in § 80 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Der Betriebsrat kann Einsicht nehmen, um sicherzustellen, dass die Auswahlverfahren transparent und fair sind und keine Diskriminierung stattfindet. Allerdings muss das Einsichtsrecht im Einklang mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten der Bewerber stehen.

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