Ja, der Betriebsrat hat grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen und -tests, wenn dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dies ist in § 80 Abs. 2... [mehr]
Ja, der Betriebsrat hat grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen und -tests, wenn dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dies ist in § 80 Abs. 2... [mehr]