Ja, der Betriebsrat muss in der Regel bei einer Anhörung auf die Stellungnahmefrist hingewiesen werden. Dies ist wichtig, damit der Betriebsrat ausreichend Zeit hat, um seine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen oder Entscheidungen abzugeben. Der Hinweis auf die Frist ist Teil der Mitbestimmungs und Informationsrechte des Betriebsrats gemäß dem BetriebsverfassungsgesetzBetrVG).