Eine SEPA-Überweisung kann grundsätzlich nicht einfach rückgängig gemacht werden, sobald sie ausgeführt und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde – das gilt unabh... [mehr]
Wenn du möchtest, dass dein gesetzlicher Betreuer nicht mehr für deine Finanzen zuständig ist, hast du grundsätzlich das Recht, einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung des Aufgabenbereichs der Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht zu stellen. Das Gericht prüft dann, ob du in der Lage bist, deine finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Wichtige Schritte: 1. **Antrag stellen:** Du kannst beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) schriftlich oder mündlich einen Antrag stellen, dass der Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ (Finanzen) aufgehoben oder geändert wird. 2. **Begründung:** Erkläre, warum du meinst, dass du deine Finanzen selbst regeln kannst. Es kann hilfreich sein, Nachweise oder Unterstützung (z.B. von einer Beratungsstelle) vorzulegen. 3. **Anhörung:** Das Gericht wird dich anhören und möglicherweise ein Gutachten einholen, um zu prüfen, ob du deine Finanzen selbstständig regeln kannst. 4. **Entscheidung:** Das Gericht entscheidet dann, ob die Betreuung in diesem Bereich aufgehoben oder geändert wird. Die Meinung deiner Wohngruppe kann das Gericht anhören, aber entscheidend ist, ob du selbst in der Lage bist, deine finanziellen Angelegenheiten zu regeln. **Tipp:** Du kannst dich auch an eine Betreuungsbehörde oder eine unabhängige Beratungsstelle wenden, um Unterstützung bei deinem Anliegen zu bekommen. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html). Wichtig: Du hast das Recht, über deine Betreuung mitzubestimmen. Lass dich nicht entmutigen, wenn andere dagegen sind – das Gericht entscheidet nach deiner persönlichen Situation.
Eine SEPA-Überweisung kann grundsätzlich nicht einfach rückgängig gemacht werden, sobald sie ausgeführt und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde – das gilt unabh... [mehr]