Kann ein gesetzlicher Betreuer eine SEPA-Überweisung stornieren oder ist das schwierig?

Antwort

Eine SEPA-Überweisung kann grundsätzlich nicht einfach rückgängig gemacht werden, sobald sie ausgeführt und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde – das gilt unabhängig davon, ob die Überweisung von einer betreuten Person oder deren gesetzlichem Betreuer veranlasst wurde. **Wichtige Punkte:** - **Vor Ausführung:** Solange die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde (z. B. im Online-Banking als "vorgemerkt" angezeigt wird), kann sie eventuell storniert werden. Das ist aber zeitlich sehr begrenzt und hängt von der Bank ab. - **Nach Ausführung:** Ist das Geld bereits auf dem Empfängerkonto, kann die Bank die Überweisung nicht mehr einfach zurückholen. In diesem Fall bleibt nur, den Empfänger um Rücküberweisung zu bitten. Die Bank kann dabei unterstützen, ist aber auf die Kooperation des Empfängers angewiesen. - **Betrugs- oder Irrtumsfälle:** Bei offensichtlichem Betrug oder einer Fehlüberweisung (z. B. falsche IBAN) sollte die Bank sofort informiert werden. In manchen Fällen kann sie versuchen, das Geld zurückzuholen, aber ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht immer. **Fazit:** Auch ein gesetzlicher Betreuer kann eine SEPA-Überweisung nach Ausführung in der Regel nicht einfach rückgängig machen. Es ist also nicht "schwer", sondern meist unmöglich, sofern das Geld bereits beim Empfänger ist. Schnelles Handeln direkt nach der Überweisung erhöht die Chancen auf eine Stornierung. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bankgeschaeft/ueberweisung-zurueckholen-so-gehts-13208).

Kategorie: Recht Tags: Betreuer SEPA Überweisung
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