In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Um einen aus Freundschaft verauslagten Betrag nach dem Tod des Betreffenden vom Erben zurückzubekommen, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Nachweis der Forderung**: Dokumentiere die Auslagen und stelle sicher, dass du Belege oder andere Nachweise hast, die deine Forderung belegen. 2. **Kontaktaufnahme mit dem Erben**: Setze dich mit dem Erben in Verbindung und informiere ihn über die Forderung. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei schriftliche Kommunikation oft vorteilhafter ist, um einen Nachweis zu haben. 3. **Schriftliche Forderung**: Sende dem Erben eine schriftliche Forderung, in der du die Auslagen detailliert auflistest und um Rückzahlung bittest. Setze eine angemessene Frist für die Zahlung. 4. **Erbschein prüfen**: Stelle sicher, dass der Erbe tatsächlich berechtigt ist, über den Nachlass zu verfügen. Dies kann durch Einsicht in den Erbschein erfolgen. 5. **Rechtliche Schritte**: Wenn der Erbe die Forderung nicht anerkennt oder nicht zahlt, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Dies kann die Einschaltung eines Anwalts oder die Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht umfassen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]