Beim Verbrauchsgüterkauf gelten besondere Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland festgelegt sind. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Anwendungsbereich**: Die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf finden Anwendung, wenn ein Verbraucher (Käufer) von einem Unternehmer (Verkäufer) eine bewegliche Sache kauft. 2. **Gewährleistung**: Der Verkäufer haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestehen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. 3. **Beweislastumkehr**: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel, der auftritt, bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss in dieser Zeit nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war. 4. **Rechte des Käufers**: Bei Mängeln hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 5. **Verbraucherrechte**: Verbraucher haben besondere Rechte, die sie vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen, wie z.B. das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. 6. **Haftung für Schäden**: Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch mangelhafte Ware verursacht werden, sofern diese auf einem Verschulden des Verkäufers beruhen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher beim Kauf von Waren ausreichend geschützt sind.