Kann eine Beschwerde gemäß ZAG mündlich beantwortet werden?

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Eine Beschwerde gemäß dem ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) sollte in der Regel schriftlich beantwortet werden, um eine klare Dokumentation und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Mündliche Antworten können zwar gegeben werden, sind jedoch nicht die bevorzugte Vorgehensweise, da sie weniger rechtssicher sind. Es ist ratsam, die Antwort schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen Nachweis zu haben.

Kategorie: Recht Tags: Beschwerde ZAG Mündlich
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