Ja, die Rücknahme eines Strafantrags ist grundsätzlich möglich. In Deutschland kann der Antragssteller einen Strafantrag bis zur Erhebung der öffentlichen Klage zurücknehmen.... [mehr]
Ja, ein rechtskräftiger Bescheid kann unter bestimmten Umständen zurückgenommen werden, auch wenn er rechtswidrig ist. In Deutschland regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Rücknahme von Verwaltungsakten. Gemäß § 48 VwVfG kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der bereits in Kraft getreten ist, unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Rücknahme im öffentlichen Interesse liegt oder der Betroffene in seinen Rechten verletzt wurde. Es gibt auch Fristen, die beachtet werden müssen. In der Regel kann ein Bescheid innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe zurückgenommen werden, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Gegebenheiten und Möglichkeiten zu klären.
Ja, die Rücknahme eines Strafantrags ist grundsätzlich möglich. In Deutschland kann der Antragssteller einen Strafantrag bis zur Erhebung der öffentlichen Klage zurücknehmen.... [mehr]