Haben Berlin und Brandenburg dasselbe Gefahrenabwehrrecht?

Antwort

Nein, Berlin und Brandenburg haben nicht dasselbe Gefahrenabwehrrecht. Beide Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze und Regelungen zur Gefahrenabwehr. In Berlin ist das zentrale Gesetz das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln), während in Brandenburg das Brandenburgische Polizeigesetz (BbgPolG) maßgeblich ist. Diese Gesetze können in ihren Bestimmungen und Anwendungsbereichen variieren.

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