Nein, Berlin und Brandenburg haben nicht dasselbe Gefahrenabwehrrecht. Beide Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze und Regelungen zur Gefahrenabwehr. In Berlin ist das zentrale Gesetz das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln), während in Brandenburg das Brandenburgische Polizeigesetz (BbgPolG) maßgeblich ist. Diese Gesetze können in ihren Bestimmungen und Anwendungsbereichen variieren.