Haben Berlin und Brandenburg dasselbe Gefahrenabwehrrecht?

Antwort vom

Nein, Berlin und Brandenburg haben nicht dasselbe Gefahrenabwehrrecht. Beide Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze und Regelungen zur Gefahrenabwehr. In Berlin ist das zentrale Gesetz das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln), während in Brandenburg das Brandenburgische Polizeigesetz (BbgPolG) maßgeblich ist. Diese Gesetze können in ihren Bestimmungen und Anwendungsbereichen variieren.

Verwandte Fragen

Welcher Feuerwiderstand ist für den oberen Abschluss von Aufzugsschächten in Gebäudeklasse 3 in Brandenburg erforderlich?

In Brandenburg gilt für Aufzugsschächte nach der BbgBO nicht direkt ein eigener Zahlenwert nur für den oberen Abschluss, sondern maßgeblich ist die Anforderung an die Fahrschachtw...

Sind Gas-Heiztherme und Gas-Hausanschluss inklusive Gasuhr im gleichen Raum in Brandenburg zulässig?

Ja, grundsätzlich kann das in Brandenburg zulässig sein: Eine Gas-Heiztherme und der Gas-Hausanschluss mit Gaszähler („Uhr“) im selben Raum sind nicht pauschal verboten. Ent...

Welche Teile der DIN 4102 sind in Brandenburg noch bauaufsichtlich verbindlich und mit welcher referenzierten Ausgabe?

Im Land Brandenburg ist seit der Bekanntmachung vom 3. Mai 2023 die jeweils aktuelle MVV TB des DIBt maßgeblich; neue DIBt-Ausgaben gelten dort automatisch nach Ablauf von drei Monaten, soweit d...