Eine zivilrechtliche Angelegenheit ist ein rechtliches Thema oder ein Streitfall, der das sogenannte Zivilrecht (Privatrecht) betrifft. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatperso... [mehr]
Das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen). Es gliedert sich in mehrere Bereiche, die wichtigsten sind: 1. **Allgemeiner Teil des BGB** Grundlegende Vorschriften, die für alle weiteren Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten (z.B. Rechtsfähigkeit, Willenserklärungen, Fristen). 2. **Schuldrecht** Regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Gläubigern und Schuldnern, insbesondere Verträge, Leistungsstörungen, Schadensersatz und Rücktrittsrechte. 3. **Sachenrecht** Bezieht sich auf die Rechte an Sachen (z.B. Eigentum, Besitz, Pfandrecht). 4. **Familienrecht** Regelt die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie, z.B. Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt. 5. **Erbrecht** Bestimmt, wie das Vermögen einer Person nach deren Tod auf andere übergeht (z.B. Testament, gesetzliche Erbfolge). Daneben gibt es noch spezielle Bereiche, die dem Zivilrecht zugeordnet werden, wie z.B.: - **Arbeitsrecht** (regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) - **Handelsrecht** (Sonderprivatrecht der Kaufleute) - **Gesellschaftsrecht** (Regelungen zu Gesellschaftsformen wie GmbH, AG) - **Wettbewerbsrecht** und **Urheberrecht** (Sonderprivatrechte) Das Kernstück des deutschen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die oben genannten Hauptbereiche umfasst.
Eine zivilrechtliche Angelegenheit ist ein rechtliches Thema oder ein Streitfall, der das sogenannte Zivilrecht (Privatrecht) betrifft. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatperso... [mehr]
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]