Berechnungsbeispiel Ausschlussfrist Entgeltansprüche TVöD

Antwort

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Ausschlussfristen für Entgeltansprüche festgelegt. Diese Fristen regeln, bis wann Ansprüche geltend gemacht werden müssen, um nicht verfallen zu können. Ein typisches Beispiel zur Berechnung der Ausschlussfrist könnte wie folgt aussehen: 1. **Anspruchsgrundlage**: Angenommen, ein Arbeitnehmer hat im Januar 2023 einen Anspruch auf Entgelt, der nicht gezahlt wurde. 2. **Ausschlussfrist**: Nach § 37 TVöD beträgt die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche in der Regel 6 Monate. 3. **Fristbeginn**: Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Anspruch entstanden ist. In diesem Fall wäre das der 31. Januar 2023. 4. **Fristende**: Die 6-monatige Frist endet somit am 31. Juli 2023. 5. **Geltendmachung**: Um den Anspruch nicht verfallen zu lassen, muss der Arbeitnehmer den Anspruch bis spätestens 31. Juli 2023 schriftlich geltend machen. Zusammenfassend: Wenn ein Entgeltanspruch im Januar 2023 entsteht, muss dieser bis zum 31. Juli 2023 geltend gemacht werden, um nicht durch die Ausschlussfrist verfallen zu können.

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