Darf man Beleidigungen und Nachsprechen eines Mieters aufzeichnen?

Antwort

In Deutschland ist das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen ohne das Wissen und die Zustimmung aller Beteiligten grundsätzlich verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies ist im § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, der den Schutz der Vertraulichkeit des Wortes sicherstellt. Wenn es um Beleidigungen oder andere problematische Verhaltensweisen eines Mieters geht, sollten andere rechtliche Wege in Betracht gezogen werden, wie z.B. das Führen eines schriftlichen Protokolls, das Einholen von Zeugenaussagen oder die Einschaltung eines Anwalts. Weitere Informationen dazu können auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefunden werden: [BMJV - Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html).

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