Die Verwendung des Wortes „Neger“ in Deutschland gilt heute als rassistisch, diskriminierend und beleidigend. Es handelt sich um einen historisch belasteten Begriff, der Menschen afrikanis... [mehr]
Nach § 185 StGB (Strafgesetzbuch) ist die Beleidigung eine Straftat, die darauf abzielt, die Ehre einer Person zu verletzen. Ob das Opfer die Beleidigung in einer fremden Sprache versteht, kann für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein. Wenn das Opfer die Beleidigung nicht versteht, könnte argumentiert werden, dass die Ehre nicht in der beabsichtigten Weise verletzt wurde, da die Beleidigung nicht wahrgenommen wurde. Allerdings könnte auch die Absicht des Täters und die Umstände des Vorfalls eine Rolle spielen. Letztlich hängt die rechtliche Bewertung von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
Die Verwendung des Wortes „Neger“ in Deutschland gilt heute als rassistisch, diskriminierend und beleidigend. Es handelt sich um einen historisch belasteten Begriff, der Menschen afrikanis... [mehr]